Schadstoffgutachten Sperberstraße

Konversion Bielefeld

Durch den bevorstehenden Abzug der britischen Streitkräfte ist auch in Bielefeld über die zivile Nachnutzung von Flächen und Gebäuden zu entscheiden, die sich im Eigentum des Bundes befinden und nach den Regelungen des NATO-Truppenstatuts und dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut noch den britischen Streitkräften zur Nutzung überlassen sind.

Der Stadt Bielefeld wurde als erster Standort die Erstzugriffsoption für die Wohnsiedlung Oldentruper Straße 106-106e / Sperberstraße 1-25a, 2-54a angeboten. Das Areal besitzt eine Fläche von 10.773 m² und besteht aus insgesamt vier Doppelhaushälften und 44 Reihenhäusern aus den späten 1950er Jahren. Dieser Siedlung liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan aus dem Jahr 1957 zugrunde. Die Stadt Bielefeld hat eine Zweckerklärung zur Wahrnehmung der Erstzugriffsoption abgegeben, um in Verkaufsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) einsteigen zu können. Ziel der Stadt ist dabei die Schaffung eines Wohnquartiers mit einer angemessenen Dichte und städtebaulichen Qualität. Die entsprechende Rahmenplanung wurde nach einer intensiven Beteiligung am 08.11.2018 durch den Rat der Stadt Bielefeld beschlossen.

Schadstoffsituation
Um diese Zielsetzung realisieren zu können, muss zunächst eine Einigung der Verhandlungspartner zum Verkehrswert erzielt werden. Ein wesentlicher Aspekt bei der Beurteilung des Bestandes und dessen Verkehrswert ist die Schadstoffsituation. Hierzu wurde durch die BImA ein Schadstoffgutachten beauftragt, welches der Stadt Bielefeld im Dezember 2018 zur Kenntnis gegeben wurde.
Im Anschluss daran wurde im Auftrag der Stadt Bielefeld das Schadstoffgutachten durch das Büro „Labor Dr. Schäffner” geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung hat die Stadt Bielefeld im Februar 2019 erhalten. Demnach kommt der Gutachter zu folgenden drei zentralen Aussagen:

  • Das Gutachten ist nicht geeignet, eine repräsentative Aussage hinsichtlich vorhandener Bauschadstoffe, insbesondere bezogen auf den Parameter Asbest, zu treffen.
  • Die gewählte Untersuchungstiefe sowie das Beprobungskonzept sind nicht ausreichend, valide Aussagen zum Vorkommen asbesthaltiger Bauschadstoffe zu treffen. Insbesondere sind wesentlich relevante Verdachtsflächen für asbesthaltige Bauschadstoffe ungenügend, teilweise überhaupt nicht, in der Bestandsaufnahme berücksichtigt.
  • Die im Gutachten angegebene Kostenprognose, für zusätzliche Kosten durch Gebäudeschadstoffe im Fall eines Rückbaus/Sanierung, ist, unter Berücksichtigung, dass wesentlich kostenrelevante flächige Schadstoff-Verdachtsflächen im Gutachten nicht berücksichtigt wurden, nicht belastbar.

Aufgrund dieser festgestellten Mängel ist aus Sicht der Stadt Bielefeld die Aussagekraft des Schadstoffgutachtens gering.

Weiteres Vorgehen
Nachdem bislang keine Einigung hinsichtlich des Verkehrswertes erzielt werden konnte, haben die BImA und die Stadt Bielefeld im Dezember 2018 den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen mit der Erstellung eines „Oberen Gutachtens” beauftragt. Dem Ergebnis haben sich alle Beteiligten zu unterwerfen. Sobald das obere Gutachten vorliegt, wird ein Abschluss der Verhandlung und eine Realisierung der beschlossenen Rahmenplanung forciert. Im Vorgriff darauf wurde bereits ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren eingeleitet.