Erstzugriffsoption für Wohnstandort Oldentruper Straße / Sperberstraße
Konversion BielefeldDer Wohnstandort Oldentruper Straße / Sperberstraße befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Nachdem die britischen Streitkräfte die Wohnungen freigezogen haben, hat die BImA der Stadt Bielefeld mit Schreiben vom 01.03.2017 offiziell die Wahrnehmung der Erstzugriffsoption angeboten (Zweckerklärung). Die Stadt Bielefeld hat damit die Möglichkeit, die Wohnsiedlung zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren kaufen zu können. Dieses Vorkaufsrecht kann auch durch privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Stadt mehrheitlich beteiligt ist (z.B. die BGW), wahrgenommen werden.
In der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss am 06.07.2017 wurde mitgeteilt, dass die Stadt Bielefeld die angebotene Erstzugriffsoption wahrnehmen möchte und die dafür erforderliche Zweckerklärung an die BImA senden wird.
Danach hat der Oberbürgermeister in einem Schreiben an die BImA das grundsätzliche Erwerbsinteresse der Stadt erklärt. Aufgrund des aktuell hohen Bedarfes an bezahlbarem Wohnraum, des prognostizierten überaus positiven Bevölkerungswachstums und einer damit verbundenen langfristig anhaltendenden Wohnungsnachfrage soll der Wohnstandort Oldentruper Straße / Sperberstraße zur Wohnungsfürsorge dem zivilen Wohnungsmarkt in Bielefeld zu sozialverträglichen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Grundlage für künftige Nutzungen soll der vorhandene rechtskräftige Bebauungsplan sein.
Mit der Bekundung, die Erstzugriffsoption wahrnehmen zu wollen, verpflichtet sich die Stadt noch nicht zu einem späteren Grunderwerb.
Wie geht es weiter?
Nach Erhalt der Zweckerklärung leitet die BImA als Grundstückeigentümerin eine Wertermittlung ein. Parallel dazu befindet sich im Rahmen der für den Konversionsprozess beschlossenen dialogorientierten Beteiligungs- und Prozessstruktur für den Wohnstandort Oldentruper Straße / Sperberstraße eine städtebauliche Bestandsaufnahme, -analyse und -bewertung in Vorbereitung. Sie soll unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit zur Perspektivklärung auf Stadtteil- und Standortebene führen. Dabei wird auch sorgfältig geprüft, ob die Nutzung der Erstzugriffsoption für die Bielefelder Stadtentwicklung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.