Integrierte Planung notwendig
Wir bedauern es, dass bisher die stadtplanerischen Vorbereitungen und die Trassensuche für eine Verlängerung der Linie 2 oder 3 in getrennten Verfahren erfolgen. Im Sinne einer integrierten Planung sollte dies zusammengeführt werden. Die Überlegungen für Nutzungen und räumliche Gliederung gehört mit den Überlegungen zur verkehrlichen Erschließung und Einbindung zusammen. Die Entscheidung über eine mögliche Vorzugsvariante für die Verlängerung der Linie 2 (oder 3) kann nicht losgelöst getroffen werden. Sie muss mindestens mit Eckpunkten für die künftige Nutzung des Kasernengeländes abgeglichen werden. Das gilt auch für einen städtebaulichen Wettbewerb. Die Definition der Aufgabe muss die Planung des Verkehrs sowie der inneren und äußeren Erschließung einbeziehen:
Soweit wir es beurteilen können, sind in die bisherigen Voruntersuchungen erfahrene Verkehrsplaner nicht einbezogen. Dass das ergänzt wird, halten wir für dringend geboten.